Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Facharzt für Chirurgie (Schwerpunkt Unfallchirurgie) oder Ortho-
pädie, der von den Berufsgenossenschaften durch
seine speziellen unfallmedizinischen Kenntnisse eine
besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen
zuständig. Durch die Zulassung erhält der D-Arzt
besondere Vollmachten sowie entsprechende
Verpflichtungen.

Er ist, grob gesagt, Vertreter der Unfallversicherung,
derjenige, der das gesamte Heilverfahren steuert, und
damit die Erstversorgung über die Rehabilitation bis
hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen
koordiniert. Er ist der zentrale Punkt zwischen dem
behandelnden Arzt, der Unfallklinik, Rehabilitations-
einrichtungen, den hinzugezogenen Fachärzten, der
zuständigen Unfallversicherung und dem Berufshelfer.

Es gibt in Deutschland ca. 3.500 zugelassene Durch-
gangsärzte. Jährlich werden etwa drei Millionen
Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt.
Das D-Arzt-Verfahren regelt die Behandlung und
Abrechnung des Arbeitsunfalls.


→ Wikipedia


Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften:
– Behandlung von Schul-, Wege-, Arbeits- und
   Kindergartenunfällen
– Unfallärztliche Bereitschaft von Mo bis Fr,
   von 8 bis 18 Uhr – auch ohne Voranmeldung